Brandschutz-Leistungen

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Brandschutzunterweisung

brandschutzunterweisung_090_kleinBei einem Brand entstehen den Unternehmen neben der Gefährdung und dem Verlust von Menschenleben hohe Sachschäden. Produktionsausfall führt zu Auftragsverlust, sensible Daten werden vernichtet und manchem Unternehmen bleibt nur noch die Schließung und Entlassung der Mitarbeiter.

Sorgen Sie vor, erstellen Sie ein Brandschutzkonzept und schulen Sie ihre Mitarbeiter. Es brennt schneller, als man denkt! Unterweisungen, wie die zum Brandschutz, sind übrigens rechtlich vorgeschriebene Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter. Und damit das Ganze auch informativ und für das Team ein interessantes Event wird, sollten wir diese Veranstaltung gemeinsam durchführen!

Die Basis für Ihre Sicherheit

Wir übernehmen für Sie die Planung und Realisierung komplexer Vorgänge im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Durch exakte und übersichtliche Visualisierung von Flucht- und Rettungswegen erhöhen wir die Sicherheit.

Brandschutzordnung gemäß DIN 14096

brandschutzEine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C und wird objektbezogen erstellt. Sie enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

Die Größe und Ausführung der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt und wird in Abstimmung mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde durch uns erstellt.

  • Teil A: Dieser Aushang richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten, wie z.B. Bewohner, Beschäftigte oder Besucher.
  • Teil B: Richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, wie z.B. Bewohner und Beschäftigte, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.
  • Teil C: Richtet sich an Personen, mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie z.B. die Brandschutzbeauftragten, Personen mit Ordnungsfunktionen und Sicherheitsingenieure, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.

Feuerwehrlaufkarten gemäß DIN 14675

 Feuerwehrlaufkarten sind für eine Brandmeldeanlage unumgänglich. Feuerwehrlaufkarten dienen der Feuerwehr als Wegbeschreibung vom Standort der Brandmeldezentrale oder des Anzeigetableaus zum Ort des ausgelösten Brandmelders.

Die Darstellung richtet sich nach der allgemein gültigen Richtlinine DIN 14675 und nach den Ausführungsvorschriften der örtlich zuständigen Feuerwehr. Grundsätzlich besteht sie aus einem beidseitig bedruckten und laminierten DIN A4-Karton (oder bei großen Objekten auch im Format DIN A3). Auf der Vorderseite wird das gesamte Gebäude mit Markierung des eigenen Standorts, des Standortes der Brandmeldezentrale und der Informationen für die Feuerwehr sowie der Meldernummer und der Beginn des Laufwegs zum Melder dargestellt.
Auf der Rückseite befindet sich ein Detailplan (Geschossplan), der den Bereich des ausgelösten Melders in einem übersichtlichen Maßstab darstellt und den Weg von der Vorderseite weiterführt bis zum ausgelösten Melder.

Flucht- u. Rettungspläne gem. ArbStättV BGV A8 & DIN EN 23601

GroßansichtGemäß der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die von uns erstellten Flucht- und Rettungspläne werden durch uns so geliefert, dass eine optimale Orientierung im Brandfall gewährleistet ist. So finden ihre Angestellten und Kunden einen möglichst gefahrlosen Rettungsweg.

Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich häufig Personen aufhalten, die nicht ortskundig sind, wie z.B. in Krankenhäusern, Sportstätten, Hotels, Kaufhäusern oder Verwaltungsgebäuden.
In unseren Flucht- und Rettungsplänen integrieren wir neben den relevanten Eintragungen auch Verhaltensregeln für den Brand- bzw. Unfall, sowie optional eine dreisprachige Legende und einen Objektübersichtsplan mit Sammelstelle.
                                                                                                                                                  

frp_neu-kleinGemäß der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die von uns erstellten Flucht- und Rettungspläne werden durch uns so geliefert, dass eine optimale Orientierung im Brandfall gewährleistet ist. So finden ihre Angestellten und Kunden einen möglichst gefahrlosen Rettungsweg.

Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich häufig Personen aufhalten, die nicht ortskundig sind, wie z.B. in Krankenhäusern, Sportstätten, Hotels, Kaufhäusern oder Verwaltungsgebäuden.

In unseren Flucht- und Rettungsplänen integrieren wir neben den relevanten Eintragungen auch Verhaltensregeln für den Brand- bzw. Unfall, sowie optional eine dreisprachige Legende und einen Objektübersichtsplan mit Sammelstelle.

Feuerwehrpläne gem. DIN 14095

 Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr oder sonstigen verantwortlichen Personengruppen zur raschen Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage im Falle einer akuten Betriebsstörung. Sie sind Hilfsmittel zur Beurteilung der Schadenslage und den daraus folgenden notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Feuerwehrpläne unterliegen aus Gründen der Einheitlichkeit der DIN 14095 sowie weiteren Normen. Feuerwehrpläne sind durch den Betreiber oder den Eigentümer der Anlage mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Auf der Basis der Grundrisspläne führen unsere Spezialisten eine Ist-Aufnahme der relevanten Einrichtungen und einen Abgleich der Grundrisspläne durch und nehmen alle brandschutztechnisch wichtigen Einrichtungen und Gefahrenschwerpunkte in die Übersichts- und Detailpläne auf.

Der kürzeste Weg zu Ihren neuen Plänen

merten-klWir beraten Sie kompetent und schnell zum Thema Brandschutzdokumentation

Ihr Ansprechpartner ist
Herr Dirk Merten
Vertriebsleitung 
Telefon: 05121 / 930 930
Telefax: 05121 / 930 910

E-Mail: merten@kuehn-sicherheit.de