Flucht- u. Rettungspläne gem. ArbStättV BGV A8 & DIN EN 23601
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die von uns erstellten Flucht- und Rettungspläne werden durch uns so geliefert, dass eine optimale Orientierung im Brandfall gewährleistet ist. So finden ihre Angestellten und Kunden einen möglichst gefahrlosen Rettungsweg.Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich häufig Personen aufhalten, die nicht ortskundig sind, wie z.B. in Krankenhäusern, Sportstätten, Hotels, Kaufhäusern oder Verwaltungsgebäuden.
In unseren Flucht- und Rettungsplänen integrieren wir neben den relevanten Eintragungen auch Verhaltensregeln für den Brand- bzw. Unfall, sowie optional eine dreisprachige Legende und einen Objektübersichtsplan mit Sammelstelle.
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die von uns erstellten Flucht- und Rettungspläne werden durch uns so geliefert, dass eine optimale Orientierung im Brandfall gewährleistet ist. So finden ihre Angestellten und Kunden einen möglichst gefahrlosen Rettungsweg.
Flucht- und Rettungspläne sind besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich häufig Personen aufhalten, die nicht ortskundig sind, wie z.B. in Krankenhäusern, Sportstätten, Hotels, Kaufhäusern oder Verwaltungsgebäuden.
In unseren Flucht- und Rettungsplänen integrieren wir neben den relevanten Eintragungen auch Verhaltensregeln für den Brand- bzw. Unfall, sowie optional eine dreisprachige Legende und einen Objektübersichtsplan mit Sammelstelle.