Mit der Verabschiedung seiner neuen Bauordnung hat das Land Niedersachsen nun auch die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen verabschiedet.
Neubauwohnungen müssen demnach ab November 2012 mit geeigneten Meldern ausgerüstet sein. Für Bestandsimmobilien und bereits genehmigten Wohnraum gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015.
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