ERWEITERTE FÖRDERUNG VON EINBRUCHSCHUTZMASSNAHMEN DURCH DIE KFW

11. Jun 2017

Wie bereits schon vor der offiziellen Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 bekannt wurde, stiegen die Zahlen der Einbruchsdelikte im vergangenen Jahr rasant an.

Die Zahl der gemeldeten Einbrüche nahm um 15.000 Fälle gegenüber 2014 zu. Insgesamt wurden 167.000 Einbruchdelikte zur Anzeige gebracht. Das entspricht einer Steigerung von knapp 10%.
Die Politik reagiert und hat durch die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) seit dem 1. April 2016 die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz erweitert.

Bisher bestand nur die Möglichkeit finanzielle Zuschüsse bis zu einer Höhe von maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit geltend zu machen.

Über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159/455) können Eigentümer und auch Mieter außer der bisherigen Zuschüsse jetzt auch zinsgünstige Kredite für die Förderung einzelner Einbruchschutzmaßnahmen anfordern.

Die Kredite können in einer maximalen Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden.
Der Weg zum zinsgünstigen Kredit führt immer über die Hausbank des Antragstellers. Diese bieten die Vermittlung kostenfrei an.

Zu den förderungswürdigen Maßnahmen des erweiterten Katalogs zählen:

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus – und Wohnungseingangstüren
    (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
    (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
    (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus – und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme
    (z. B. Bild -, Gegensprechanlagen, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)

Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.

HIER DER LINK ZUM STECKBRIEF EINBRUCHSCHUTZ DER KFW.

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