Viele Privatpersonen stellen uns die Frage: Brauche ich ein Videohinweisschild? Die Antwort lautet ja, und hier erfährst du warum.
Warum ein Videohinweisschild? Sobald unbeteiligte oder unwissende Personen in einen überwachten Bereich eintreten können, ist es erforderlich, sie über die Videoüberwachung zu informieren.
Was muss auf dem Datenschutzschild stehen? Gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind bestimmte Angaben auf dem Hinweisschild verpflichtend:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und seines Vertreters: Damit wird klar, wer für die Datenerhebung und -verarbeitung verantwortlich ist.
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Sofern vorhanden, müssen die Informationen des Datenschutzbeauftragten angegeben werden.
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Es ist wichtig zu erklären, warum die Videoüberwachung durchgeführt wird und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht.
- Berechtigte Interessen: Hier sollte aufgeführt werden, welche Interessen mit der Videoüberwachung verfolgt werden und warum dies notwendig ist.
- Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer: Die Angabe darüber, wie lange die aufgezeichneten Daten gespeichert werden, ist essenziell.
- Weitere Informationen über die datenschutzrechtlichen Gegebenheiten: Hier können zusätzliche Details zur Datenschutzpraxis angegeben werden, um Transparenz zu gewährleisten.
Wo muss das Schild angebracht werden? Wenn ein Datenschutz-Hinweisschild erforderlich ist, sollte es vor dem Sichtbereich der Überwachungskamera platziert werden. Auf diese Weise werden betroffene Personen rechtzeitig informiert, bevor sie in den Sichtbereich der Kamera gelangen.
“Die korrekte Anbringung und die auf dem Schild angegebenen Informationen sind nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern zeigen auch Respekt gegenüber der Privatsphäre anderer. In einer Zeit, in der Datenschutz eine zentrale Rolle spielt, ist es wichtig, sich bewusst zu sein, wie Technologie das tägliche Leben beeinflusst und wie wir sicherstellen können, dass sie im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen genutzt wird”, Jens Grundmann.
Denke daran, dass das Anbringen eines Videohinweisschildes nicht nur eine gesetzliche Anforderung ist, sondern auch ein Zeichen von Verantwortung und Respekt gegenüber der Privatsphäre anderer Menschen.
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