Videoüberwachung
Die Technik der Videoüberwachung entwickelt sich stetig weiter.
Mussten Überwachungskameras vor kurzem noch konventionell verkabelt werden, sind mit IP-Kameras heute flexibel nutzbare Systeme auf dem Markt.
Sie Überlegen, ob Sie Videoüberwachung einsetzen möchten? Dann benötigen Sie genaue Informationen dazu, wie eine Videoüberwachung Ihres Hauses, Ihres Büros, Betriebsgeländes mit einem Videoüberwachungssystem funktioniert!
Wir sind leistungsstark. Anspruchsvolle komplexe Systeme bis zum High-End Bereich. Beratung, Konzeption und Umsetzung aus einer Hand!
Ihr Vorteil: unsere Kompetenz & Erfahrung. Denn diese teilen wir gerne mit Ihnen.
Wir freuen auf Ihre Anfrage. Gemeinsam finden wir Ihre gewünschte Lösung!
Darum rechnet sich Videoüberwachung für Sie:
Dank gegebener Möglichkeiten, Personen, Gegenstände und Produktionsabläufen mit einem Videoüberwachungssystem auch in Abwesenheit beobachten zu können, ist man bestens informiert, kann eingreifen und bei Bedarf Hilfe leisten oder anfordern.
Eine Videoüberwachung kann eine abschreckende Wirkung ausüben und die meisten Gelegenheitstäter in die Flucht treiben. Oder aber diesen buchstäblich ins Gesicht schauen. So können sie erkannt und bestenfalls schnell gefasst werden.
Anschaffung und Anbringung von Videoüberwachungskameras an einem gut sichtbaren Platz ist eine gute Investition und hervorragende Präventionsmaßnahme.
Ihre Vorteile
Modernste Technik und Formschönes Design
Professionelle Ansprüche verlangen ein professionelles System. Außenkameras müssen vor allem den ständig wechselnden Witterungseinflüssen gerecht werden. Auch bei Gegenlicht muss eine einwandfreie Bilddarstellung gewährleistet sein. Wählen Sie aus unserer großen Auswahl.
Videoüberwachung und Gefahrenwarnlage
Die Videoüberwachung ist nicht nur eine Stand-alone Lösung. Sie ist auch eine sinnvolle Erweiterung für Ihre bestehende oder zu planende Gefahrenmeldeanlage. Eine Aufschaltung auf unsere VdS anerkannte Leitstelle (NSL) ermöglicht Ihnen die Überwachung rund um die Uhr, selbst wenn Sie nicht vor Ort sind.
Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung
Selten gibt es so viele Bedenken wie beim Thema „Videoüberwachung“. Wir haben Ihnen in einem Dokument die Rechtsgrundlagen und Zulässigkeiten zusammengestellt. Auch aktuelle gerichtliche Entscheidungen sind mit berücksichtigt. Fragen Sie die Experten von KÜHN Sicherheit!
Nutzen Sie den Service von Kühn Sicherheit!
Von der Planung einer Videoüberwachungsanlage über die Installation bis hin zur Wartung werden alle Schritte von unseren qualifizierten KÜHN-Mitarbeitern durchgeführt.
Seit über 50 Jahren steht der Name KÜHN Sicherheit bereits als Garant für höchste Qualität.
Ihre Sicherheit ist unser Anspruch!
Expertenwissen rund um die Videoüberwachung
Videoüberwachung
Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine besondere Form der Überwachung von Orten. Optisch elektronische Einrichtungen oder optische Raumüberwachungsanlagen kommen hierfür zur Anwendung. Heute findet die Speicherung der Daten in der Regel digital statt. Unter anderem auch hierdurch ist die Analyse der Aufzeichnungen mittels Software kein Problem. Dies erweist sich beispielsweise bei der Gesichtserkennung als sinnvoll, aber auch Kennzeichen von Fahrzeugen lassen sich automatisch erkennen.
Sowohl eine präventive wie auch eine aufklärerische Funktion kommen der Überwachung via Video zu. Eine Erkennung der Täter oder eine Dokumentation des Tathergangs helfen bei der Aufklärung. Der sogenannte Beobachtungsdruck kann die präventive Wirkung erzielen. Täter, die sich beobachtet fühlen oder rund um die Beobachtung Bescheid wissen, verhalten sich meist anders. Ob Vandalismus oder weitere Gefahren, mit einer effektiven Überwachung lassen sich entsprechende Gefahren häufig vermeiden. Praktische Beispiele: Beim Boston Marathon 2013 konnten die Anschläge durch die Überwachung per Video schnell aufgeklärt werden.
Videoüberwachung – Einsatzbereiche und moderne Techniken
Die modernen Systeme zur Überwachung kommen vornehmlich in Bereichen des öffentlichen Lebens zum Einsatz. Klassische Beispiele sind öffentliche Verkehrsmittel, Krankenhäuser oder auch Supermärkte. Durch die zunehmende Verbreitung finden sich auch in kleinen Hotels oder in Privathäusern die entsprechenden Techniken. Dabei beginnt die Überwachung schon im kleinen Rahmen, beispielsweise durch eine Video-Gegensprechanlage an der privaten Haustür.
Immer mehr überzeugen die vielen Vorteile der modernen Technik. Aufwendiges Hin- und Herspulen oder das Sortieren von Bändern gehören dank der digitalen Technik der Vergangenheit an. Für die Übertragung der entsprechenden Signale erweisen sich heute verschiedene Varianten als gute Möglichkeit. Ob die moderne Netzwerkkamera oder auch lokale IP-Netzwerke, verschiedene Varianten und Möglichkeiten stehen für den Alltag zur freien Verfügung. Gerade die IP Kameras überzeugen mit einer einfachen Inbetriebnahme und einer ebenfalls sehr einfachen Installation. Denn für frühere Kameras waren jeweils ein Koaxialkabel, eine Stromversorgung und eine Steuerleitung notwendig. Im direkten Vergleich: Bei der IP Kamera sind eine RJ45-Datendose und ein Patchkabel notwendig.
Auch CCTV-Systeme basieren auf moderner Technik und bieten viele Vorteile. Werden diese in IP-Netzwerke eingebunden, können diese beliebig angeordnet werden. Für mehr Sicherheit sorgt dann die begrenzte Zahl von Empfangsgeräten.
Videoüberwachungstechnik ist multifunktional. Klassisches Beispiel: Videotechnik und Zutrittskontrolle. In der vordigitalen Zeit handelte es sich hierbei um zwei unterschiedliche, speziell getrennte Systeme. Mehr Sicherheit durch das Zusammenwachsen der Systeme ist dank der zunehmen Digitalisierung mit Leichtigkeit möglich.
Technische Teilbereiche – diese Möglichkeiten gibt es bei der Videoüberwachungstechnik
- Bildaufnahme durch die Videokamera
- Bildübertragung über Leitungen oder Richtfunkstrecken
- Bildverteilung durch Kameraverteiler oder Videokreuzschienen
- Bildwiedergabe durch einen oder mehrere Monitore
- Bildaufzeichnung durch Videorecorder
- Bildauswertung
Technische Teilbereiche – diese Möglichkeiten gibt es bei der Videoüberwachungstechnik
- Bildaufnahme durch die Videokamera
- Bildübertragung über Leitungen oder Richtfunkstrecken
- Bildverteilung durch Kameraverteiler oder Videokreuzschienen
- Bildwiedergabe durch einen oder mehrere Monitore
- Bildaufzeichnung durch Videorecorder
- Bildauswertung
Überwachung im Alltag – hier findet sich die Videoüberwachung
Durch die zunehmende Verbreitung und Verbesserung der Technik sorgt die Überwachung per Video in immer mehr Bereichen für mehr Sicherheit. Diese Einsatzgebiete lassen sich unterscheiden:
Geländeüberwachung
- Eingangsbereichsüberwachung
- Zaunüberwachung in Verbindung mit einer Perimeterschutzanlage
- Ausstellungsobjektüberwachung in Museen und Galerien
- Überwachung in Banken
- Überwachung in Kaufhäusern und Supermärkten
- Überwachung von Produktionsvorgängen
- Überwachung von Parkhäusern
- Schleusenüberwachung bei der Binnenschifffahrt
- Flughafenüberwachung
Weitere Einsatzgebiete finden sich beispielsweise im privaten Segment, da auch hier immer mehr Objekte überwacht werden.
Die rechtliche Basis und praktische Tipps:
Wo lassen sich rechtliche Grundlagen für die Überwachung per Video finden?
Hier unterscheiden sich vor allem die Überwachung im ausschließlich privaten und öffentlichen Bereich. Wird die Überwachung ausschließlich im privaten Segment genutzt, findet die DSGVO keine Anwendung. Dies ändert sich allerdings, sobald beispielsweise nur der Bürgersteig vor den eigenen vier Wänden mit aufgenommen wird. Auch bei einer Aufnahme zwecks Beweissicherung kommen die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der DSGVO zur Anwendung.
Im Mittelpunkt steht hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Hier heißt es: Als rechtmäßig gilt die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann, falls diese für die Wahrung der berechtigten Interessen obligatorisch sind, dies gilt sowohl für den Verantwortlichen wie auch für Dritte. Zudem sollte beachtet werden, dass die Grundrechte und -Freiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. In einem solchen Fall ist die Überwachung nicht erlaubt. Zudem gilt dies besonders, wenn es sich bei dem Betroffenen um ein Kind handelt.
Ebenfalls wichtig: § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieser Paragraf kommt dann zur Anwendung, wenn es sich bei den Bilddaten um Beschäftigtendaten handelt. Denn eine ständige Arbeits- und Leistungskontrolle ist nicht erlaubt. Eine begrenzte Überwachung einzelner Menschen ist lediglich bei Verdacht einer konkreten Straftat erlaubt.
Wichtige Aspekte, die vor dem Aufstellen der Kamera bedacht werden sollten…
Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit. Ist beispielsweise eine andere, zumutbare Maßnahme zur Wahrung des eigenen Zwecks möglich, muss diese ergriffen werden. Dies gilt dann, wenn diese Maßnahme weniger in die Rechte von Betroffenen eingreift. Auch das Prüfen der notwendigen Dauerüberwachung muss erfolgen. Reicht beispielsweise eine Überwachung an Schwerpunkten oder zu bestimmten Zeiten, muss diese Mittel ergriffen werden.
Und gleichzeitig rechtfertigt eine erforderliche Überwachung die Umsetzung noch längst nicht. Überwiegen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, ist die Überwachung ebenfalls unzulässig. Ein einfaches Beispiel: Zur Vermeidung von Sachbeschädigung ist die Überwachung von Umkleideräumen nicht zulässig. Das Verhältnis zwischen Zweck der Beobachtung und schutzwürdigen Interessen der Betroffenen im Einzelfall sollte angemessen sein. Gibt es keinen direkten Anlass für die Überwachung, gilt diese als besonders intensiver Eingriff.
Eine besondere Situation ist die dauerhafte Überwachung in einem Raum und ein Ausweichen somit nicht möglich ist. Der Eingang von Mehrfamilienhäusern oder auch ein Fahrstuhl sind hierfür klassische Beispiele. In einem solchen Fall ist die Überwachung nur dann zulässig, wenn mindestens gleichgewichtige Rechtsgüter hierdurch geschützt werden.
Vor der eigentlichen Installation einer Kamera müssen also umfassende Prüfungen erfolgen. Inwieweit greift die Überwachung in die Grundrechte, in Grundfreiheiten und in schutzwürdige Interessen ein? Welche Einschränkungen und negative Folgen sind für die Betroffenen zu befürchten? Sogar die vernünftige Erwartung des Betroffenen muss in diese Überlegungen mit einbezogen werden. Kann oder muss der Betroffene also mit einer Videoüberwachung rechnen?
Eine Abwägung muss immer im Einzelfall erfolgen. Zudem sind die Rechte von Kindern bei der Abwägung immer im besonderen Maße zu berücksichtigen.
Sind auch Tonaufnahmen erlaubt?
Ist neben der Video- auch eine Audiofunktion vorgesehen, muss diese immer deaktiviert werden. Die genannten Grundlagen für die Videoüberwachung umfassen nämlich keine Tonaufnahmen. Erfolgt das Abhören dennoch, ist dies laut § 201 StGB eine Straftat.
Sind Hinweise rund um die Videoüberwachung notwendig?
Ist die Überwachung per Video zulässig, sind gleichzeitig auch Hinweisschilder notwendig. Hierbei reicht allerdings nicht nur ein einfacher Hinweis auf die erfolgte Überwachung. Auch die hierfür verantwortliche Stelle, der verfolge Zweck, die Betroffenenrechte und die Speicherdauer müssen mit angegeben werden.
Muster sowie Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://lfd.niedersachsen.de/
Weitere formale Voraussetzungen für die Einrichtung der Überwachung per Video
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung, abgekürzt als DSFA, ist in folgenden Fällen wichtig:
- ein hohes Risiko für die Freiheiten und die Rechte natürlicher Personen besteht durch die Form der Verarbeitung
- bei einer systematischen und umfangreichen Überwachung öffentlich-zugänglicher Bereiche
Bei sogenannten “Klingelkameras” ist eine DSFA nicht notwendig. Hier wird die Kamera nur kurz beim Auslösen der Türklingel eingeschaltet.
Bei vielen Kameras ist bereits auf Grundlage des alten Rechts eine Vorabkontrolle erstellt wurden. Hier ist dann nur bei wesentlichen Änderungen die DSFA anzufertigen. Allerdings ist eine regelmäßige Kontrolle in entsprechenden Abständen erforderlich.
Ein Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte muss ernannt werden, wenn bei nicht-öffentlichen Stellen eine DSFA notwendig ist. Die Kurzpapiere 5 und 12 liefern hierzu passende Informationen:
https://lfd.niedersachsen.de/
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufnahme der Videoüberwachung in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erforderlich. Praktisch: Auch mehrere Kameras lassen sich unter einer Verarbeitungstätigkeit erfassen. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich der gleiche Verarbeitungszweck.
Übrigens: Bei der Durchführung der Überwachung durch Dritte, ist ein zusätzlicher Vertrag notwendig. Hierbei handelt es sich um den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO.
Trennung der Telefonleitung
Die Einbruchmeldeanlage regelmäßig einen Statusbericht. Die Übermittlung erfolgt automatisch und in nicht-bekannten Intervallen. Das Ergebnis: Bleibt die Übermittlung aus, kann eine Alarmierung erfolgen.
Es gibt Situationen, in denen zählt jede Sekunde! In unserer VdS-anerkannten Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) nach DIN-EN 50518 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gefahrenmeldeanlage aufschalten zu lassen.
Ihre Nachricht an die Geschäftsführung:
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Unsere Niederlassungen finden Sie in
Hannover | Hildesheim | Braunschweig | Hameln | Dresden |
Leipzig | Göttingen
*) Kostenfreie Service-Nummer. Abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz möglich.