Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen
In der Welt der Waffenbesitzerin Deutschland hat ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) für Aufsehen gesorgt. Am 30. August 2023 wurde entschieden, dass die Schlüssel zu Waffenschränken in einem Behältnis aufzubewahren sind, das den gleichen gesetzlichen Sicherheitsstandards entspricht wie der Waffenschrank selbst. Dieses Urteil wirft nicht nur einen Schatten auf die bisherige Praxis vieler Waffenbesitzer, sondern wirft auch eine Vielzahl von Fragen auf.
Konkreter Fall
Der Hintergrund dieses Urteils liegt in einem konkreten Fall: Während eines Urlaubs eines Jägers aus Duisburg wurde in sein Haus eingebrochen. Der unbeschädigte Waffenschrank wurde aufgebrochen, und zwei Kurzwaffen sowie Munition wurden gestohlen. Die Schlüssel zu diesem Schrank wurden in einem Stahltresor mit Zahlenschloss aufbewahrt, der jedoch nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandard entsprach. Obwohl das Verhalten des Jägers als objektiver Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen betrachtet wurde, entschied das OVG, dass dies keinen Grund für den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis darstellte.
Dieses Urteil hat eine Grauzone in Bezug auf die Aufbewahrung von Waffenschlüsseln geschaffen. Obwohl das Gesetz die Aufbewahrung von Waffen und Munition in verschließbaren Behältnissen erlaubt, gibt es keine klaren Vorgaben, wie die Schlüssel dieser Behältnisse aufzubewahren sind. Die Frage, welche Art von Sicherheitsstandard für die Schlüsselaufbewahrung ausreichend ist, bleibt unbeantwortet. Sollten Waffenbesitzer jetzt auf Widerstandsgrad-0-Schränke umsteigen? Gilt dies auch für alte Waffenschränke unter dem Bestandsschutz? Wie ist die gesetzeskonforme Verwahrung des Notschlüssels zu gewährleisten?
Offene Fragen
Trotz des Urteils sind viele Fragen offen geblieben, und Waffenbesitzer stehen vor neuen Unsicherheiten. Die einzige klare Botschaft aus diesem Urteil ist die ernsthafte Warnung an Waffenbesitzer, die Aufbewahrung ihrer Waffenschlüssel sehr ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass sie gesetzeskonform handeln. Das Urteil des OVG NRW hat nicht nur den Jägern und Sportschützen, sondern auch der gesamten Gemeinschaft der Waffenbesitzer eine dringende Notwendigkeit zur Klärung dieser Fragen aufgezeigt, um zukünftige rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
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